(BZfE) – An heißen Sommertagen ist die Lust auf eiskalte Getränke besonders groß. Eine Limonade mit Eiswürfeln sorgt im ersten Moment für Abkühlung. Allerdings erfrischt der kühle Drink nur für den ersten Augenblick. Dann produziert der Körper zusätzlich Wärme, um den Temperatursturz auszugleichen. Auch ein heißer Kaffee ist bei sommerlichen Temperaturen keine gute Idee. Weil der Körper die Wärme abgeben möchte, erweitern sich die Gefäße, und wir schwitzen noch mehr. Ideal sind lauwarme Getränke, da sie der Körpertemperatur am ehesten entsprechen und den Kreislauf schonen. Nicht ohne Grund wird in arabischen und nordafrikanischen Ländern gerne ein warmer Pfefferminztee getrunken. Viel wichtiger als die Trinktemperatur ist allerdings die Trinkmenge. Mehr als die Hälfte des menschlichen Körpers besteht aus Wasser. Er braucht Flüssigkeit, um zu funktionieren. Daher sollte ein Erwachsener am Tag im Durchschnitt mindestens 1,5 Liter trinken. Bei hohen Temperaturen ist der Bedarf deutlich höher, da wir schwitzen und auch über den Schweiß Flüssigkeit verlieren. Dieser Verlust muss ausgeglichen werden. „Nehmen Sie auch unterwegs, auf Autofahrten und Spaziergängen immer eine Flasche Wasser mit“, rät Harald Seitz, Ernährungswissenschaftler vom Bundeszentrum für Ernährung (BZfE). Mit einem Spritzer Zitronensaft, wenigen Blättern frischer Minze oder ein paar Gurkenscheiben kommt etwas Geschmack in das Leitungs- oder Mineralwasser. Gute Durstlöscher sind auch ungezuckerte Kräuter- und Früchtetees oder Saftschorlen im Verhältnis von einem Teil Fruchtsaft und drei Teilen Wasser. Bereits zwei Prozent Flüssigkeitsverlust bezogen auf das Körpergewicht verringern die geistige Leistungsfähigkeit, was sich vor allem am Arbeitsplatz bemerkbar macht. „Wer eine Flasche Wasser oder eine Karaffe auf den Schreibtisch stellt, kann das Trinken gar nicht mehr vergessen“, meint Seitz. „Auch zu jeder Mahlzeit gehört ein Getränk – nicht nur im Sommer.“ Der ideale Snack für zwischendurch ist wasserhaltiges Obst und Gemüse, da der Körper auch über die Nahrung Flüssigkeit aufnimmt. Dazu gehören zum Beispiel Melone, Gurke und Beerenfrüchte. Quelle:/Heike Kreutz, /www.bzfe.de <http://www.bzfe.de>
Monat: Juni 2018
Grillfest/Kuchenbuffet – was darf ich mitbringen?
Flohmarkt in Schule oder Kita, Straßenfest, Sommerfest im Sportverein usw.
Die Zeit der Open-Air-Veranstaltungen ist dank des sonnigen und
trockenen Wetters in vollem Gange. Jeder bringt etwas mit, um beispielweise
die Jugendkasse im Sportverein aufzubessern oder zur Vielfalt des
Buffets beizutragen. Dennoch möchte keiner, dass jemand von mitgebrachten
Speisen krank wird.
Privatpersonen bringen daher für solche Feste nur Speisen mit,
in denen sich Krankheitserreger nicht so schnell vermehren. Speisen mit rohen Eiern, rohem Fleisch
oder Fisch, sowie Rohmilchkäse sind deshalb tabu.
Wer einen Salat zum Fest mitbringen möchte, nimmt beispielsweise gewaschene Blattsalate mit einem separaten Dressing, geraspelte (Rohkost-)Salate mit einer Essig-Öl-Marinade oder einen Kartoffel- oder Nudelsalat mit einer industriell hergestellten Mayonnaise. Selbstgemachte Mayonnaise aus rohem Ei ist nicht geeignet. Für das Kuchenbüffet kommen alle durchgebackenen Kuchen mit und ohne Obst sowie herzhafte Backwaren und Kleingebäck infrage. Waffeln sind zwar sehr beliebt, aber lebensmittelhygienisch schwierig: Für die Herstellung eines frischen Waffelteiges verwenden Sie anstelle von frischen Eiern vorsorglich pasteurisiertes Flüssigei (im Großmarkt erhältlich). Wer ein Dessert vorbereitet, wählt Rezepte ohne rohe Eier. Beliebt sind: Rote Grütze, gekochter Pudding und Schokoladencreme sowie Quark- und Joghurtdessert mit Früchten. Vollständig durcherhitzte Speisen, die auf dem Fest wiedererwärmt werden, wie Suppen oder Quiche, können Sie ebenfalls mitbringen. Als Belag für belegte Brötchen eignen sich Schinken, Wurstkonserven und Käse aus pasteurisierter Milch, aber kein rohes Mett. Wichtig ist generell, dass alles frisch zubereitet wird und am Veranstaltungsort ausreichend Kühlmöglichkeiten zur Verfügung stehen.
Quelle: /Hedda Thielking, /www.bzfe.de <http://www.bzfe.de>
Ausbildung & Zertifizierung – Dipl. Oec.troph Silke Hölzer
Zertifizierte Weiterbildung:
- 2016 – Adipositastrainerin für Kinder und Jugendliche
- 2014-2017 – Essenza Weiterbildung zu Essstörungen
- 2012 – Diabetesassitentin DDG
- 2007- laufend – Fortbildungen und Teilnahme an Qualitätszirkeln
- Seit 2007 – freiberufliche Tätigkeit, Schwerpunkt Ernährungsberatung und -Therapie
- 2001-2006 Studium der Oecotrophologie an der HAW Hamburg
- 1996-2001 berufliche Tätigkeit in der Kosmetikindustrie
- 1995 – Landwirtschaftlich technische Assistentin
- 1993 – Fachhochschulreife
- 1992 – Ausbildung zur Hauswirtschafterin
- 1990- Realschulabschluss
Wie oft kann ich zu Ihnen kommen?
Die gesetzlichen Krankenkassen bezuschussen meistens fünf Termine, in Einzelfällen auch mehr. Hierzu fragen Sie bitte Ihre Krankenkasse.
Ist die Ernährungstherapie abgeschlossen, können Sie 12 Monate nach dem letzten Termin wieder eine Ernährungsberatung in Anspruch nehmen. Bitte fragen Sie vorher bei Ihrer Krankenkasse nach.
Kommt eine weitere Diagnose dazu, ist es möglich, auch früher eine Enährungstherapie aufzusuchen. Bitte fragen Sie auch hierzu bei Ihrer Krankenkasse nach.
Manchmal kann es sein, dass wir weniger als fünf Termine brauchen. Diese werden dann auch nur abgerechnet und bezuschusst.
Brauchen wir mehr als fünf Termine, sind die weiteren Termine meistens Eigenleistung.
Sie reden immer von der gesetzlichen Krankenkasse – ich bin privat Krankenversichert.
Hier kommt es ganz auf Ihren Vertrag mit dem Versicherer an. Bitte fragen Sie bei Ihrer Versicherung nach.
In Einzelfällen übernimmt bei Beamten die Beihilfe oder die freie Heilfürsorge einen Anteil der Kosten. Fragen Sie hierzu bitte in Ihrer Leistungsabteilung nach.
Grillfest/Kuchenbuffet – was darf ich mitbringen?
Flohmarkt in Schule oder Kita, Straßenfest, Sommerfest im Sportverein usw.
Die Zeit der Open-Air-Veranstaltungen ist dank des sonnigen und
trockenen Wetters in vollem Gange. Jeder bringt etwas mit, um beispielweise
die Jugendkasse im Sportverein aufzubessern oder zur Vielfalt des
Buffets beizutragen. Dennoch möchte keiner, dass jemand von mitgebrachten
Speisen krank wird.
Privatpersonen bringen daher für solche Feste nur Speisen mit,
in denen sich Krankheitserreger nicht so schnell vermehren. Speisen mit rohen Eiern, rohem Fleisch
oder Fisch, sowie Rohmilchkäse sind deshalb tabu.
Wer einen Salat zum Fest mitbringen möchte, nimmt beispielsweise gewaschene Blattsalate mit einem separaten Dressing, geraspelte (Rohkost-)Salate mit einer Essig-Öl-Marinade oder einen Kartoffel- oder Nudelsalat mit einer industriell hergestellten Mayonnaise. Selbstgemachte Mayonnaise aus rohem Ei ist nicht geeignet. Für das Kuchenbüffet kommen alle durchgebackenen Kuchen mit und ohne Obst sowie herzhafte Backwaren und Kleingebäck infrage. Waffeln sind zwar sehr beliebt, aber lebensmittelhygienisch schwierig: Für die Herstellung eines frischen Waffelteiges verwenden Sie anstelle von frischen Eiern vorsorglich pasteurisiertes Flüssigei (im Großmarkt erhältlich). Wer ein Dessert vorbereitet, wählt Rezepte ohne rohe Eier. Beliebt sind: Rote Grütze, gekochter Pudding und Schokoladencreme sowie Quark- und Joghurtdessert mit Früchten. Vollständig durcherhitzte Speisen, die auf dem Fest wiedererwärmt werden, wie Suppen oder Quiche, können Sie ebenfalls mitbringen. Als Belag für belegte Brötchen eignen sich Schinken, Wurstkonserven und Käse aus pasteurisierter Milch, aber kein rohes Mett. Wichtig ist generell, dass alles frisch zubereitet wird und am Veranstaltungsort ausreichend Kühlmöglichkeiten zur Verfügung stehen.
Quelle: /Hedda Thielking, /www.bzfe.de <http://www.bzfe.de>
Ausbildung & Zertifizierung – Dipl. Oec.troph Silke Hölzer
Zertifizierte Weiterbildung:
- 2016 – Adipositastrainerin für Kinder und Jugendliche
- 2014-2017 – Essenza Weiterbildung zu Essstörungen
- 2012 – Diabetesassitentin DDG
- 2007- laufend – Fortbildungen und Teilnahme an Qualitätszirkeln
- Seit 2007 – freiberufliche Tätigkeit, Schwerpunkt Ernährungsberatung und -Therapie
- 2001-2006 Studium der Oecotrophologie an der HAW Hamburg
- 1996-2001 berufliche Tätigkeit in der Kosmetikindustrie
- 1995 – Landwirtschaftlich technische Assistentin
- 1993 – Fachhochschulreife
- 1992 – Ausbildung zur Hauswirtschafterin
- 1990- Realschulabschluss
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Die gesetzlichen Krankenkassen bezuschussen meistens fünf Termine, in Einzelfällen auch mehr. Hierzu fragen Sie bitte Ihre Krankenkasse.
Ist die Ernährungstherapie abgeschlossen, können Sie 12 Monate nach dem letzten Termin wieder eine Ernährungsberatung in Anspruch nehmen. Bitte fragen Sie vorher bei Ihrer Krankenkasse nach.
Kommt eine weitere Diagnose dazu, ist es möglich, auch früher eine Enährungstherapie aufzusuchen. Bitte fragen Sie auch hierzu bei Ihrer Krankenkasse nach.
Manchmal kann es sein, dass wir weniger als fünf Termine brauchen. Diese werden dann auch nur abgerechnet und bezuschusst.
Brauchen wir mehr als fünf Termine, sind die weiteren Termine meistens Eigenleistung.
Sie reden immer von der gesetzlichen Krankenkasse – ich bin privat Krankenversichert.
Hier kommt es ganz auf Ihren Vertrag mit dem Versicherer an. Bitte fragen Sie bei Ihrer Versicherung nach.
In Einzelfällen übernimmt bei Beamten die Beihilfe oder die freie Heilfürsorge einen Anteil der Kosten. Fragen Sie hierzu bitte in Ihrer Leistungsabteilung nach.