Ich habe ein Handicap – können Sie mich trotzdem beraten?
Meine Praxis ist barrierefrei.
Seit 2010 arbeite ich mit Menschen mit und ohne Behinderung.
Ich freue mich, wenn Sie selbst, Ihr Betreuer oder Ihre Organisation Kontakt mit mir aufnehmen!
Meine Praxis ist barrierefrei.
Seit 2010 arbeite ich mit Menschen mit und ohne Behinderung.
Ich freue mich, wenn Sie selbst, Ihr Betreuer oder Ihre Organisation Kontakt mit mir aufnehmen!
Die gesetzlichen Krankenkassen bezuschussen meistens fünf Termine, in Einzelfällen auch mehr. Hierzu fragen Sie bitte Ihre Krankenkasse.
Ist die Ernährungstherapie abgeschlossen, können Sie 12 Monate nach dem letzten Termin wieder eine Ernährungsberatung in Anspruch nehmen. Bitte fragen Sie vorher bei Ihrer Krankenkasse nach.
Kommt eine weitere Diagnose dazu, ist es möglich, auch früher eine Enährungstherapie aufzusuchen. Bitte fragen Sie auch hierzu bei Ihrer Krankenkasse nach.
Manchmal kann es sein, dass wir weniger als fünf Termine brauchen. Diese werden dann auch nur abgerechnet und bezuschusst.
Brauchen wir mehr als fünf Termine, sind die weiteren Termine meistens Eigenleistung.
Hier kommt es ganz auf Ihren Vertrag mit dem Versicherer an. Bitte fragen Sie bei Ihrer Versicherung nach.
In Einzelfällen übernimmt bei Beamten die Beihilfe oder die freie Heilfürsorge einen Anteil der Kosten. Fragen Sie hierzu bitte in Ihrer Leistungsabteilung nach.
Der erste Termin dient der „Bestandsaufnahme“. Auch Erstanamnese genannt. Sie berichten mir zunächst, was Sie essen und trinken und ich gebe Ihnen Tipps, was Sie verbessern können.
Das alles geschiet individuell an Ihre Diagnosen, Wünsche und Vorkenntnisse angepasst.
In den weiteren Terminen optimieren wir, Ihren Gewohnheiten und Möglichkeiten entsprechend, Ihre Lebensmittelauswahl und Ihre Essgewohnheiten.
Soll die Krankenkasse einen Anteil der Kosten übernehmen, brauchen Sie eine Ärztliche Notwendigkeitsbescheingung
Zu unserem ersten Termin bringen Sie bitte auch ein Ernährungsprotokoll und die Anmeldung mit. Das Ernährungsprotokoll sollten Sie vorher an mindestens sieben Tagen ausgefüllt haben.