Grillfest/Kuchenbuffet – was darf ich mitbringen?

Flohmarkt in Schule oder Kita, Straßenfest, Sommerfest im Sportverein usw.
Die Zeit der Open-Air-Veranstaltungen ist dank des sonnigen und
trockenen Wetters in vollem Gange. Jeder bringt etwas mit, um beispielweise
die Jugendkasse im Sportverein aufzubessern oder zur Vielfalt des
Buffets beizutragen. Dennoch möchte keiner, dass jemand von mitgebrachten
Speisen krank wird.

Privatpersonen bringen daher für solche Feste nur Speisen mit,
in denen sich Krankheitserreger nicht so schnell vermehren. Speisen mit rohen Eiern, rohem Fleisch
oder Fisch, sowie Rohmilchkäse sind deshalb tabu.

Wer einen Salat zum Fest mitbringen möchte, nimmt beispielsweise gewaschene Blattsalate mit einem separaten Dressing, geraspelte (Rohkost-)Salate mit einer Essig-Öl-Marinade oder einen Kartoffel- oder Nudelsalat mit einer industriell hergestellten Mayonnaise. Selbstgemachte Mayonnaise aus rohem Ei ist nicht geeignet. Für das Kuchenbüffet kommen alle durchgebackenen Kuchen mit und ohne Obst sowie herzhafte Backwaren und Kleingebäck infrage. Waffeln sind zwar sehr beliebt, aber lebensmittelhygienisch schwierig: Für die Herstellung eines frischen Waffelteiges verwenden Sie anstelle von frischen Eiern vorsorglich pasteurisiertes Flüssigei (im Großmarkt erhältlich). Wer ein Dessert vorbereitet, wählt Rezepte ohne rohe Eier. Beliebt sind: Rote Grütze, gekochter Pudding und Schokoladencreme sowie Quark- und Joghurtdessert mit Früchten. Vollständig durcherhitzte Speisen, die auf dem Fest wiedererwärmt werden, wie Suppen oder Quiche, können Sie ebenfalls mitbringen. Als Belag für belegte Brötchen eignen sich Schinken, Wurstkonserven und Käse aus pasteurisierter Milch, aber kein rohes Mett. Wichtig ist generell, dass alles frisch zubereitet wird und am Veranstaltungsort ausreichend Kühlmöglichkeiten zur Verfügung stehen.
Quelle: /Hedda Thielking, /www.bzfe.de <http://www.bzfe.de>

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