Wie oft kann ich zu Ihnen kommen?

Die gesetzlichen Krankenkassen bezuschussen meistens fünf Termine, in Einzelfällen auch mehr. Hierzu fragen Sie bitte Ihre Krankenkasse.

Ist die Ernährungstherapie abgeschlossen, können Sie 12 Monate nach dem letzten Termin wieder eine Ernährungsberatung in Anspruch nehmen. Bitte fragen Sie vorher bei Ihrer Krankenkasse nach.

Kommt eine weitere Diagnose dazu, ist es möglich, auch früher eine Enährungstherapie aufzusuchen. Bitte fragen Sie auch hierzu bei Ihrer Krankenkasse nach.

Manchmal kann es sein, dass wir weniger als fünf Termine brauchen. Diese werden dann auch nur abgerechnet und bezuschusst.

Brauchen wir mehr als fünf Termine, sind die weiteren Termine meistens Eigenleistung.

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